Allgemeine Informationen zu Bürgerbegehren

WARUM ein Bürgerbegehren

Die Politik in Deutschland ermöglicht es, dass Entscheidungen der Politik von den Bürgern direkt verändert werden. Das heißt: die gewählten Vertreter entscheiden ja ggf. auch etwas gegen den Wunsch derjenigen BürgerInnen, die sie gewählt haben. Das ist nicht gut, kommt jedoch vor.

In diesem Falle sieht unsere Demokratie vor, dass die Bürger (wenn es genügend viele sind), diese Entscheidung verändern können. Das ist ein demokratisches, völlig legitimes Mittel, damit die Parlamente nicht beliebig entscheiden können.

Hier:

Der Kreistag hat im Rahmen der Heidekreisklinikum-Thematik zugunsten des Standorts F4 in Bad Fallingbostel entschieden. Dieses wird - insbesondere im nördlichen Heidekreis - als problematisch und unausgewogen angesehen.

Es ist nicht nur zu einer kritischen Beurteilung dieser Entscheidung "im Familienkreis" gekommen, sondern der Kreistag wurde auch öffentlich für diese kaum nachzuvollziehende Entscheidung kritisiert. Deshalb haben sich verschiedene Bürger zusammengefunden und ein sog. Bürgerbegehren initiiert.

Bürgerbegehren und Bürgerentscheid

Der Prozess zur Veränderung der Parlamentsentscheidung ist 2-stufig:
  1. A) Bürgerbegehren
    Zu Beginn muss eine Anzahl Bürger (ca. 5-10 % der wahlberechtigten Bevölkerung) einen Gegenvorschlag unterstützen.
    Hierzu werden Wahllisten ausgelegt, in die sich die Bürger, die das "Bürgerbegehren" unterstützen, eintragen. Die Zeit, in der die Unterschriften gesammelt werden können, ist begrenzt.
    Für das Bürgerbegehren zum Thema "Zentralklinikum Heidekreis am Standort Bad Fallingbostel (F4)" wurde berechnet, dass ca. 8600 Wahlberechtigte im Heidekreis das Bürgerbegehren unterzeichnen müssen, damit diesem stattgegeben wird.
    Das Ende des Bürgerbegehrens wurde zuerst auf den 5. Oktober 2020 festgelegt. Aufgrund der Corona-Pandemie besteht die Möglichkeit, diese Frist um bis zu 6 Monate zu verlängern. Der Antrag dafür wurde an den Landrat übermittelt.
  2. B) Bürgerentscheid
    Ist die vorher festgelegte Anzahl an gültigen Stimmen erreicht, so wird damit der Landrat automatisch beauftragt, den 2ten Teil, den sog. Bürger-Entscheid zu starten.
    Es wird eine offizielle Wahleinladung an alle Wahlbürger geschrieben und an einem Wahltag (ähnlich einer "normalen" Kommunalwahl) wird dann über durch diese Wahl eine Entscheidung gesucht.
    An dieser Wahl müssen 20% aller Wahlberechtigten mit JA stimmen und JA muss die einfache Mehrheit besitzen, d.h. es müssen mehr JA als NEIN-Stimmen gültig sein. Dann wird die alte Entscheidung des Kreistags durch die neue ersetzt.